So können wir Sie unterstützen
„Zeichnen ist Sprache für die Augen, Sprache ist Malerei für das Ohr.“ JOSEPH JOUBERT
Was ist Logopädie eigentlich?
Als Logopädinnen arbeiten wir an den fünf zentralen Störungsbereichen Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Das Verlangen, uns verständlich zu machen, ist etwas Ursprüngliches und beginnt bereits ab der Geburt. Deshalb begleiten wir große und kleine Menschen, vom Kleinkind bis ins hohe Erwachsenenalter.
LEISTUNGEN
Wir behandeln in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken:
Kinder & Jugendliche
- Sprachentwicklung und Spracherwerb
- Aussprache/Phonologie
- Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)
- Myofunktionelle Entwicklung (vorbereitend oder begleitend zur kieferorthopädischen Behandlung)
- Sprachliche Probleme bei körperlichen oder geistigen Behinderungen
- Redeflussstörungen wie Stottern, Poltern
- Stimmstörungen
- Lese-Rechtschreibstörungen
- Hörstörungen
Erwachsene
- Störungen aufgrund neurologischer Erkrankungen nach Schlaganfall, Schädel-Hirntrauma, Tumor und degenerativen Erkrankungen (bspw. Morbus Parkinson, MS, ALS)
- Aphasie
- Dysarthrie
- Dysphagie
- Funktionelle und organische Stimmstörungen
- Stottern und Poltern
- Hörstörungen
Bei Bedarf kommen wir gerne auch zu Ihnen nach Hause.
Therapiebegleithündin Chilly
In unserer Praxis begrüßt Sie nicht nur unser Team, sondern auch die Therapiebegleithündin. Chilly ist eine aufmerksame Begleiterin, die Ulrike Schoop in den Therapiestunden unterstützt, sei es durch aktive Teilnahme oder durch ihre beruhigende Präsenz. Wenn Sie nicht möchten, dass Chilly an den Therapien teilnimmt, schläft sie gerne in ihrer Box.
Woher erhalten Sie eine Verordnung für logopädische Therapie?
Eine logopädische Therapie muss von einem Arzt verschrieben werden. Folgende Ärzte schreiben Heilmittelverordnungen für Logopädie aus:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
- Pädaudiologen
- Neurologen
- Internisten
- Allgemeinmediziner
Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Deshalb ist es sinnvoll, die Logopädie-Verordnung erst nach einer Terminabsprache beim behandelnden Arzt abzuholen.