So können wir Sie unterstützen


„Zeichnen ist Sprache für die Augen, Sprache ist Malerei für das Ohr.“ JOSEPH JOUBERT

Was ist Logo­pädie eigent­lich?


Als Logo­pädinnen arbeiten wir an den fünf zentralen Störungs­bereichen Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hör­störungen. Das Ver­langen, uns ver­ständ­lich zu machen, ist etwas Ursprüng­liches und beginnt bereits ab der Geburt. Des­halb begleiten wir große und kleine Menschen, vom Klein­kind bis ins hohe Erwachsen­en­alter.


LEISTUNGEN


Wir behandeln in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken:


Kinder & Jugendliche


  • Sprach­entwicklung und Sprach­erwerb
  • Aus­sprache/Phono­logie
  • Verbale Entwicklungs­dyspraxie (VED)
  • Myo­funktio­nelle Ent­wicklung (vor­bereitend oder be­gleit­end zur kiefer­orthopä­dischen Behand­lung)
  • Sprach­liche Probleme bei körper­lichen oder geistigen Behinde­rungen
  • Rede­fluss­störungen wie Stottern, Poltern
  • Stimm­störungen
  • Lese-Recht­schreib­störungen
  • Hör­störungen

Erwachsene


  • Störungen auf­grund neuro­logischer Erkrank­ungen nach Schlag­anfall, Schädel-Hirn­trauma, Tumor und degenerativen Erkrank­ungen (bspw. Morbus Parkinson, MS, ALS)
  • Aphasie
  • Dysarthrie
  • Dysphagie
  • Funktio­nelle und organische Stimm­störungen
  • Stottern und Poltern
  • Hör­störungen
Bei Bedarf kommen wir gerne auch zu Ihnen nach Hause.

Therapie­begleit­hündin Chilly


In unserer Praxis begrüßt Sie nicht nur unser Team, sondern auch die Therapie­begleit­hündin. Chilly ist eine auf­merk­same Begleiterin, die Ulrike Schoop in den Therapie­stunden unter­stützt, sei es durch aktive Teil­nahme oder durch ihre beruhigende Präsenz. Wenn Sie nicht möchten, dass Chilly an den Therapien teil­nimmt, schläft sie gerne in ihrer Box.


Wo­her erhalten Sie eine Ver­ordnung für logo­pädische Therapie?


Eine logo­pädische Therapie muss von einem Arzt verschrieben werden. Folgende Ärzte schreiben Heil­mittel­ver­ordnungen für Logopädie aus:

Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach Aus­stellung der Verordnung begonnen werden. Danach verliert die Verordnung ihre Gültig­keit. Deshalb ist es sinn­voll, die Logopädie-Verordnung erst nach einer Termin­absprache beim be­han­deln­den Arzt abzu­holen.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.